***Honorar***

 

Meine Leistung berechnet sich aus einem festen Stundensatz dieser beträgt 80,00 Euro.

Meine Terminvergaben werden vorab verbindlich gebucht. Somit ist gewährleistet das sie ein überschaubares Zeitfenster haben. 

Rechnungsstellung erfolgt direkt nach ihrer Behandlung.


  *Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.*  


 

Info

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen oder energetisches Heilen aktiviert und dabei
keine Diagnosen stellt, benötigt  keine  Erlaubnis als Heilpraktiker. Entscheidung des BVerfG  (AZ:  1 BuR 784/03 )
von März 2004 zugunsten derer, die geistiges, spirituelles Heilen praktizieren.
Voraussetzung  für eine solche Tätigkeit ist, dass der Heiler/die Heilerin seine/ihre Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzt.